Arbeitsbühne-Führerschein: Ist er bei einer Lift-Miete zur Bedienung erforderlich?

Um Ihnen diese Frage direkt zu Beginn zu beantworten: Man darf in Deutschland eine Arbeitsbühne auch ohne Führerschein bedienen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Umfeld. Dennoch gibt es aber konkrete Empfehlungen, die insbesondere Menschen berücksichtigen müssen, die die Hubarbeitsbühnen auf gewerblicher Ebene verwenden. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie vor der Miete bei Wienold Lifte wissen müssen!

Gibt es für die Arbeitsbühne einen Führerschein?

Einen konkreten Führerschein für eine Arbeitsbühne gibt es nicht. Stattdessen hat diesen Status der Bedienerausweis inne, der aber selbst für Privatpersonen nicht verpflichtend ist. Wer Hubarbeitsbühnen in einem gewerblichen Umfeld nutzt, sollte diesen Bedienerausweis aber erlangen. Vergleichbar sind dessen Anforderungen aber nicht mit einem Führerschein, denn potenzielle Bediener können diesen schon innerhalb nur eines Tages erhalten – das empfiehlt übrigens auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hier greift der DGUV Grundsatz 308-008.

Gut zu wissen: Wer eine Lkw-Arbeitsbühne auf offener Straße fährt, benötigt dafür natürlich trotzdem weiterhin einen C- oder C1-Führerschein – sofern das Gewicht die Marke von 3,5 Tonnen übersteigt. Anderenfalls genügt der B-Führerschein.

Wie wird ein Arbeitsbühne-Führerschein erlangt?

Gern helfen wir Ihnen hierbei weiter! Generell wird der Quasi-Führerschein durch eine gründliche Einweisung erlangt, die sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil bildet. Anschließend erfolgt eine Prüfung, bei der die Kenntnisse für die Bedienung der Arbeitsbühne auf die Probe gestellt werden. Wer (nahezu) alle Fragen korrekt beantwortet, erhält anschließend ein Zertifikat für die erfolgreich absolvierte Schulung. Damit ist dann auch der de facto Arbeitsbühne-Führerschein erlangt.

Zu beachten ist weiterhin: Wer im gewerblichen Sektor Arbeitsbühnen steuert, benötigt als Bediener einerseits den Ausweis, andererseits aber auch eine offizielle Weisung eines Vorgesetzten. Personen, die den Ausweis erlangen möchten, müssen natürlich das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben. Auch eine körperliche und psychische Eignung für die Ausbildung muss vorhanden sein.

Arbeitsbühne kaufen: gründliche Unterweisung durch Wienold Lifte

Das Bedienen einer Arbeitsbühne ist prinzipiell nicht komplex, weshalb bezüglich des Führerscheins für Privatanwender auch keine gesetzliche Vorschrift existiert. Trotzdem ist eine gründliche Unterweisung, wie wir sie als Vermieter selbstverständlich erbringen, zwangsläufig notwendig. Nur wer die Maschine, die benutzt werden soll, auch wirklich kennt, kann das Unfallrisiko nachhaltig minimieren. Arbeitsbühnen bringen heutzutage eine ganze Reihe von umfassenden und zuverlässigen Sicherheitsmechanismen mit, aber letztlich liegt die Verantwortung doch beim Anwender. Korrekt eingewiesen, ist eine Hebebühne aber weitaus sicherer als eine (wackelige) Leiter oder ein einfaches Gerüst.

Wussten Sie schon? Bei Wienold Lifte können Sie auch Vorführungen unserer Produkte buchen. Des Weiteren bieten wir Ihnen ein eigenes Schulungs-Center an. Sofern Sie Monteure benötigen, für Wartung und Reparaturen, sind wir Ihnen natürlich ebenfalls hilfreich – was gleichermaßen für unseren Ersatzteil-Service gilt.

Die Unterweisung erfolgt für alle Geräte, die Sie über uns beziehen können – also sowohl Minikrane als auch Scherenbühnen und Teleskopbühnen. Zudem können Sie bei uns jeweils zwischen verschiedenen Modellen und Herstellern wählen, darunter natürlich auch unserer Wienold-Eigenmarke. An den Bestimmungen zum Arbeitsbühne-Führerschein ändert sich dadurch nichts, auch die Unterweisung bleibt also weiterhin verpflichtend, ob größere oder kompakte Arbeitsbühne.

Arbeitsbühne mieten ohne Führerschein: Jetzt Kontakt aufnehmen!

Durch die hohen und fortschrittlichen Sicherheitsstandards von modernen Geräten, sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit für einen eigenständigen Arbeitsbühne-Führerschein. Trotzdem benötigen gewerbliche Anwender, die derartige Lifte bedienen möchten, mindestens eine gründliche Einweisung und idealerweise den erlangten Bedienerausweis – der über das jeweilige Zertifikat der Schulung nachzuweisen ist. Wir sind Ihnen als Experte für alle Geräte, die Sie und Ihre Mitarbeiter sicher in die Höhe bewegen, dabei natürlich behilflich!