UVV-Prüfung für Ihre Hebebühne, Hubladebühnen und Hubarbeitsbühnen
Bestandteil der Unfallverhütungsvorschrift im Gewerbe ist auch eine jährliche UVV-Prüfung der Arbeitsbühnen. Diese soll ein konsequent hohes Sicherheitsniveau von Arbeitsbühnen im praktischen Gewerbe- und Arbeitsalltag sicherstellen, unter anderem indem Verschleißerscheinungen rechtzeitig identifiziert werden. Des Weiteren bringt die UVV-Prüfung einer Hebebühne wirtschaftliche Vorteile mit – da planbare Wartungen typischerweise immer günstiger als notwendige Reparaturen nach Schadens- und Ausfällen sind.
Auf welche Geräte und Maschinen entfällt die UVV-Prüfung der Hebebühne?
Die entsprechenden Gesetzesvorgaben der Unfallverhütungsvorschrift sind die DGUV-Regel 100-500 sowie der DGUV-Grundsatz 308-002. Letzterer widmet sich der hier beschriebenen UVV-Prüfung einer Hebebühne, während die Regel 100-500 den gesetzlichen Rahmen für einen sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln legt. Die jährliche Intervallprüfung hat in der Folge für sämtliche Hebebühnen Bestand, darunter Hubarbeits-, Hublade-, Kipp- und Fahrzeug-Hebebühnen.
Wer darf eine UVV-Prüfung der Hebebühne durchführen?
Prüfungen dürfen ausschließlich von Sachverständigen und sachkundigen Personen durchgeführt werden. Das wären beispielsweise Fachingenieure der Hersteller, Sachverständige im Bereich der technischen Überwachung und entsprechende Fachingenieure. Außerdem dürfen Betriebsingenieure, Betriebsmeister und Kundendienstmonteure der Hersteller die Prüfung übernehmen – eine Sichtprüfung von Nicht-Sachverständigen ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nicht zulässig.
Als Fachmann und Hersteller bieten wir Ihnen die nötigen Prüfungen als Service deutschlandweit an – unter anderem für Hersteller wie GENIE und SINOBOOM.
UVV-Prüfung der Hebebühne: Kosten und Ablauf bei Wienold Lifte
Geräte und Maschinen, die in die Unfallverhütungsvorschrift und damit jährliche Prüfung fallen, können wir für Sie auch zusammen prüfen. Die Kosten variieren dabei entsprechend der Maschinengröße, Anzahl und Beschaffenheit. Gern ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Prüfungsbedarf und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Typischerweise verursacht die Prüfung aber keine hohen Kosten – auch nicht bei Bühnen mit größeren Plattformen.
Was wird von unserem Team geprüft?
Vorweg: Jeder Teil der Inspektion wird transparent im UVV-Prüfprotokoll dokumentiert.
Die einzelnen Schritte der Inspektion sind:
- Dokumentenüberprüfung: Zuerst wird eine gründliche Überprüfung aller zugehörigen Dokumente, besonders bezüglich der Herstellung, durchgeführt.
- Bauprüfung: Die Konstruktion wird auf verschiedene Aspekte wie Hydraulik, Pneumatik und elektrische Schaltungen hin überprüft.
- Sicherheitskontrolle: Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen, Tragmittel und Schalter auf korrekte Installation und Funktionalität.
- Endkontrolle: Überprüfung der ordnungsgemäßen Befestigung und Konstruktion der Bühne.
Die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung, die im Zuge der UVV-Prüfung der Hebebühne anfällt, beinhaltet auch eine Kontrolle des Prüfbuchs, das wiederum die fristgerechten Prüfintervalle belegt. Des Weiteren prüfen unsere Monteure den Zustand von potenziellen Verschleißteilen und achten darauf, dass die Batterie weiterhin tadellos funktioniert. Generell werden alle Bauteile gesichtet, um damit sicherzustellen, dass diese weiterhin einwandfrei funktionieren und zu keinem Sicherheitsrisiko für Mitarbeiter und Bedienende werden. Kennzeichnungen und Beschilderungen, die zur Maschine gehören, müssen vollständig angebracht worden sein – auch das prüfen Sachverständige.
Wurden in einem Teilschritt der UVV-Prüfung der Hebebühne Mängel festgestellt, sind diese zeitnah innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu beheben. Bis zur Behebung der Mängel ist die Maschine nicht einzusetzen. Selbstverständlich kann das Team von Wienold Lifte neben der Prüfung im nächsten Schritt zugleich auch die entsprechenden Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten übernehmen. Während des kompletten Ablaufs bleiben wir für Rückfragen für Sie erreichbar.
Jetzt Termin für UVV-Prüfung der Hebebühne vereinbaren!
Die jährliche UVV-Prüfung der Hebebühne existiert aus gutem Grund: Verschleiß lässt sich nie vollständig ausschließen, insbesondere nicht bei einer intensiven und regelmäßigen Nutzung. Diesen unmittelbar zu identifizieren und zu beheben, schafft ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld – und ist deutlich kostengünstiger als gravierende Schäden, die durch bereits fortgeschrittenen Verschleiß oder beschädigte Bauteile entstehen könnten. Kontaktieren Sie uns gleich unverbindlich!